Gestern hat das Bundesjustizministerium eine achtseitigen Information zur Impressumspflicht herausgegeben. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten.
Dabei wird zum einen der Sinn und Zweck des Impressums erläutert und ausserdem abgegrenzt wer von der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung als Gewerbetreibender betroffen ist. [...]
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Klarheit für’s Impressum
Oktober 8th, 2008 · Keine Kommentare
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